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Ein Bußgeldbescheid enthält auch immer Verwaltungsgebühren und Auslagen der Bußgeldbehörde. Diese Verfahrenskosten, in Höhe von 28,50 Euro, kann Ihnen Ihre Rechtsschutzversicherung erstatten – auch wenn Ihr Bußgeldverfahren nicht eingestellt wird.
Beachten Sie in jedem Fall die vertraglichen Grundlagen zwischen Ihnen und Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Ein Bußgeldbescheid enthält auch immer Verwaltungsgebühren und Auslagen der Bußgeldbehörde. Diese Verfahrenskosten, in Höhe von 28,50 Euro, kann Ihnen Ihre Rechtsschutzversicherung erstatten – auch wenn Ihr Bußgeldverfahren nicht eingestellt wird.
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